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Demokratiebildung im Deutschunterricht I: Kernbegriffe des Grundgesetzes erkunden

Dass die deutsche wie viele westliche Demokratien derzeit unter besonderem Druck steht, ist die gängige Einschätzung im öffentlichen politischen Diskurs. Schule ist in vielfacher Hinsicht ein demokratischer Raum, als institutionelle Konsequenz unseres gesellschaftlichen Demokratieverständnisses sowie als Handlungsraum für die Schülerinnen und Schüler. Ein Unterrichtsvorschlag, der fächerübergreifend auch mit dem Politik- oder Geschichtsunterricht gestaltet werden kann.

Haben alle Fächer gemäß den obersten Bildungszielen die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu verfassungstreuen und autonomen Mitgliedern der Gesellschaft heranzubilden, nimmt der Deutschunterricht aufgrund seiner vielfältigen Themen- und Kompetenzbereiche eine herausragende Stellung ein. Er ist ein zentraler Ort zur Sicherung und Förderung unserer demokratischen Gesellschaft und macht die Lehrkräfte diesbezüglich zu wichtigen Akteuren im aktuellen Spannungsfeld.

In diesem Unterrichtsvorschlag setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem textlichen Fundament unserer Demokratie, dem Grundgesetz, auseinander. Berührungspunkt zum Deutschunterricht sind z.B. die lexikalische Recherche und der Erörterungsauftrag. Die Schülerinnen und Schüler lernen durch die Beschäftigung mit zentralen Begriffen unserer Verfassung Termini der Semantik kennen und üben sich im argumentierenden Umgang mit Material. Sie reflektieren vor diesem Hintergrund zudem Aspekte des öffentlichen Sprachgebrauchs wie Presse- und Meinungsfreiheit.

Phase 1: Unsere Verfassung kennenlernen

Die Lehrkraft stellt den Schülerinnen und Schülern knapp das Grundgesetz der BRD vor. Viele Schulen besitzen gedruckte Exemplare, andernfalls kann das Grundgesetz kostenfrei bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt oder die online-Version verwendet werden. Interessant und relevant erscheinen folgende Fakten:

  • Das Grundgesetz ist die Verfassung der BRD.
  • Es wurde am 08. Mai 1949 unter Genehmigung der Alliierten beschlossen und trat am 23. Mai in Kraft.
  • Im Gegensatz zu den meisten anderen demokratischen Staaten heißt das GG in Deutschland nicht Verfassung. Es handelte sich ursprünglich um ein Provisorium, das nach einer Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland zu einer Verfassung umgearbeitet werden sollte. Als es schließlich zur Wiedervereinigung kam, wurde diese Absicht aus verschiedenen Gründen, darunter der Wunsch nach der Beschleunigung der Vereinigung, aufgegeben. Es blieb beim Grundgesetz, das jedoch formal vollwertigen Verfassungsrang hat.
  • Artikel 1 bis 20 bilden die Grundrechte unserer Gesellschaft.
  • Das Grundgesetz kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat geändert werden.
  • Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsstrukturprinzipien) sind unabänderlich und von der sog. „Ewigkeitsklausel“ geschützt.
  • Beamte binden sich durch eine Vereidigung in besonderer Weise (beruflich und privat) an das Grundgesetz.

Phase 2: Kernbegriffe des Grundgesetzes und der Semantik kennenlernen

Vorbereitung durch die Lehrkraft

Durchführung

Erstellung der Plakate für die Wortstationen, pro Plakat ein Kernbegriff groß in die Mitte schreiben:

  • Würde
  • Gerechtigkeit
  • Unversehrtheit
  • Persönlichkeitsentfaltung
  • Freiheit
  • Gleichheit

Mit der Placemat-Methode reflektieren die Schülerinnen und Schüler zentrale Begriffe der Grundrechte. Sie kommen in Gruppen zusammen und bewegen sich zu den verschiedenen Wortstationen. Dort befindet sich ein vorbereitetes Plakat, auf dessen Mitte ein Kernbegriff steht. Die Schülerinnen und Schüler notieren auf das Plakat, was der jeweilige Begriff für sie bedeutet (semasiologische Fragestellung, z.B. „Was bedeutet das Wort Würde“) und tauschen ihre Gedanken aus. Sie können neue Aspekte auf das Plakat schreiben oder bereits vorhandene Inhalte hervorheben oder ergänzen.

Nach drei Minuten begeben sie sich zu einer neuen Wortstation. Sind alle Stationen durchlaufen, stellt die jeweils letzte Gruppe ihr Plakat mit ihren sowie den Gedanken ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler vor. Es sollte deutlich werden, dass eine lexikalische Grundbedeutung (Denotat), nicht einfach zu versprachlichen ist, sondern die einzelnen Begriffe als Abstrakta vielmehr komplex sind und als eine Bündelung verschiedener (häufig stark konnotativ und assoziativ evozierter) Merkmale, Zustände und Handlungsschemata zu verstehen sind. Man hat vielmehr eine Vorstellung davon, wie sich Würde äußert, was alles zu Freiheit gehört, usw.

Phase 3: Kernbegriffe des Grundgesetzes mit einem Wörterbuch untersuchen (optional)

In den Gruppen aus Phase 2 beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler genauer mit dem Begriff, mit dem sie sich zuletzt auseinandergesetzt haben. Dazu nutzen sie das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache. Dieses gibt ihnen Aufschluss über Bedeutung und Gebrauch ihres Wortes. Die wichtigsten Fakten stellen sie im Plenum vor.

Phase 4: Argumentierend zum Grundgesetz Stellung beziehen

In Einzelarbeit beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler genauer mit einem Grundrecht, das ihnen durch die Lehrkraft bzw. durch Zufallsprinzip zugeteilt wird. Sie lesen zunächst den Artikel und sichern (ggf. mithilfe der Lehrkraft) ihr Verständnis. Anschließend verfassen sie einen argumentierenden Fließtext, in dem sie Stellung zu der Relevanz des Artikels für unsere heutige Gesellschaft beziehen. Hierfür bieten sich (je nach Alter und Lernniveau) verschiedene Varianten an:

  • Verfassen eines Kommentars für eine Zeitung
  • Verfassen eines Blogeintrags
  • Erstellen einer Podcastfolge
  • Erstellen einer digitalen Pinwand, die verschiedene Texte oder Materialien zu einem Artikel versammelt
  • Vorstellen der Texte auf der Homepage („GG-Artikel des Monats“)

Zur Stellungnahme eignen sich v. a. die Artikel 2, 3, 4, 5, 8, 10, 12, 17 (s. Arbeitsblatt).

Phase 5: Gültigkeit der Grundrechte diskutieren

In einer abschließenden Phase sollte den Schülerinnen und Schülern in einem Plenumsgespräch bewusst werden, dass die Grundrechte nicht missbraucht werden dürfen. Der Einstieg in diese Phase erfolgt durch einen offenen Gedankenaustausch, ob und wann die Grundrechte eingeschränkt werden können. Anschließend präsentiert die Lehrkraft Artikel 18 GG, der diesbezüglich die gesetzliche Lage regelt. Konsequenzen, Bedeutung und Hürden werden mit Blick auf die Alltagswelt der Schülerinnen und Schüler (bspw. Social Media) und Themen des Deutschunterrichts (bspw. Medien, Presse, Satire) im Plenum diskutiert.

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Über den Autor

Dominik Banhold

Dr. Dominik Banhold ist Lehrer für Deutsch, Englisch und Geschichte am Friedrich-Dessauer-Gymnasium in Aschaffenburg. Er ist Autor zahlreicher Unterrichtsmaterialien (u.a. für Deutsch kompetent), Fortbildner sowie Lehrbeauftragter an der Universität Würzburg.

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